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   AG Frankfurt/Oder, 24.06.2019 - 45 Gs 770/19   

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AG Frankfurt/Oder, 24.06.2019 - 45 Gs 770/19 (https://dejure.org/2019,63670)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.06.2019 - 45 Gs 770/19 (https://dejure.org/2019,63670)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Juni 2019 - 45 Gs 770/19 (https://dejure.org/2019,63670)
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  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische

    14532 Kleinmachnow, wegen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 ‌- 45 Gs 770/19 - und Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19.

    Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) legte den Antrag dahingehend aus, dass der Beschwerdeführer sowohl strafprozessuale Anordnungen als auch deren Umsetzung gerichtlich überprüfen lassen wolle, und lehnte den Antrag mit Beschluss vom 24. Juni 2019 - 45 Gs 770/19 - als unzulässig ab, weil der Beschwerdeführer nicht antragsberechtigt sei.

    die Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 - 45 Gs 770/19 - und des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juli 2019 - 22 Qs 40/19 - wegen Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Abs. 1 der Landesverfassung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.

    Bezüglich des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 ‌- 45 Gs 770/19 - ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig und insoweit zurückzuweisen.

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